VDMA 2004
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Die Hersteller von Maschinen und Anlagen werden vielfach mit Leistungen betraut, die in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der Lieferung von Maschinen und Anlagen stehen Die Hersteller von Maschinen und Anlagen werden vielfach mit Leistungen betraut, die in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der Lieferung von Maschinen und Anlagen stehen. Hierzu gehören z. B. � Erstellung von Planungs- und Entwurfsleistungen, � Mitwirkung bei der Erstellung von Kostenvoranschlägen/Rechnungsprüfungen, � überwachung von Fremdmontagen, � überwachung von Inbetriebnahmen. Derartige Leistungen können weitestgehend als Ingenieurleistungen und Verträge darüber als Ingenieurverträge bezeichnet werden. Inhalt Einführung Regelungen eines Ingenieurvertrages im einzelnen - Parteibezeichnung - Art und Umfang der Leistung des Auftragnehmers - Zusätzliche Leistungen - Einbeziehung zusätzlicher Regelwerke - Mitwirkung das Auftraggebers - Leistungszeit - Vergütung - Abnahme - Mängelansprüche - Haftung - Verjährung - Geheimhaltungspflichten/Nutzungsrechte - Schutzrechte - Schriftform/Nebenabreden/Vollständigkeit - Gerichtsstand/Schiedsgericht - Sonstige Vereinbarungen Vertragsmuster Regeln der Technik Anhänge zum Ingenieurvertrag Leitfaden und Muster,Vertrag
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